AGB'S

Allgemeine Geschäftsbedingungen Vero Daum Fotografie​

Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Daten auf CD, Fachabzüge usw.).

Urheberrecht

Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

Vergütung, Eigentumsvorbehalt

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten. Die Zahlung erfolgt per Rechnung oder Quittung. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 7 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.

Haftung

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm auf- bewahrte Daten nach einem Jahre seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder.

Leistungsstörung, Ausfallhonorar

Nach Vorsortierung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die entsprechenden Lichtbilder verbindlich zur Bearbeitung auswählen kann. Die Endauswahl gilt als verpflichtende Bestellung. Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder durch den Fotografen vollständig bearbeitet. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Lichtbilder an den Auftraggeber zu senden. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno 3 bis 2 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %; ab 1 Tag 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.

Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

Bildbearbeitung

Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lichtbilder des Fotografen im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

Sollte seitens der Kunden innerhalb von 3 Monaten keine Bildauswahl getroffen werden ( trotz Erinnerung seitens der Fotografin ) , ist die Fotografin berechtigt den Preis des Shootings inkl aller Bilder und dem erstellten Film in voller Höhe in Rechnung zu stellen. 

Lieferzeiten und Reklamation

Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen ab Bestellung in 4 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/ gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen erworben werden. Reklamationen bezüglich des Bildstils sind nicht anzuerkennen, denn dieser ist im Voraus bekannt und wurde aus den gesehenen Bildern ersichtlich. Sollten unerwartet die Bilder an sich nicht gefallen, kann es kein Nachhol-Shooting kostenfrei geben. Die Arbeitszeit aus dem ersten Shooting wird in Rechnung gestellt, auch wenn für den Kunden keinerlei brauchbaren Bilder dabei sein sollten. Für ein Nachhol-Shooting kann entweder ein Termin ausgemacht werden oder ein Gutschein erworben werden. Beides zu einem Sonderpreis nach Absprache mit der Fotografin.

Widerrufsrecht

Durch die feste Terminzusage ist die Shootingszeit zu honorieren und zu bezahlen. Durch die verbindliche Auswahl der Bilder in der Online Galerie ist auch hier das Honorar, welches im Voraus des Shootings dem Kunden zugeschickt wurde, zu bezahlen. Eine Reklamation ist möglich, aber kein Widerruf. Die Verbindliche Auswahl wird ab einer bestimmten Bildanzahl mit dem Kunden Rücksprache gehalten. Ist dieser damit einverstanden und erteilt die Zusage, sind die Bilder verpflichtend zu bezahlen. Sind weitere Auslagen für den Kunden von dem Fotografen übernommen, müssen auch diese ohne widerruf übernommen werden. Ein abgeschlossenes Shooting ist nicht widerrufbar, denn die Leistung wurde vom Fotografen erbracht. Das Shooting und die verbindliche Bildauswahl sind nur widerrufbar, wenn der Kunde keinerlei Information über Preise bekommen hat. Dies ist nachzuweisen, ansonsten ist auch hier nichts widerrufbar.

Der Widerruf ist zu richten an:

Vero Daum Fotografie
An der Pforte 63
64521 Groß-Gerau 

Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teil- weise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.